Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stone Mobility GmbH
Eichenstr. 8
85445 Oberding/Schwaig (Bayern)
Steuernummer Finanzamt Erding –
ID Nummer DE362978739
Steuer Nr. 114/139/70069
Register: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 286715
Vetretungsberechtigte Person: Kadir Tas
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 07/05/2025
I. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Beförderung der Kunden zum Flughafen München, dem Rücktransport der Kunden zum Betriebsgelände, für die Fahrzeugverwahrung in der gebuchten Einstellzeit sowie für alle weiteren, vom Kunden gebuchten, Zusatzleistungen. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendungen, es sei denn, sie werden von der Stone Mobility GmbH nachfolgend „Parkprofi“ schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
Nach der Buchungsanfrage des Kunden kommt mit der entsprechenden Buchungsbestätigung, seitens Stone Mobility GmbH „Parkprofi“, der Vertrag zustande, inkl. aller gebuchten und bestätigten Leistungen. Vertragspartner sind der Kunde sowie die Firma Stone Mobility GmbH „Parkprofi“. Sofern ein Dritter die Buchung für den Kunden vornimmt, haftet er, gemeinsam mit dem Kunden, gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag, gegenüber Stone Mobility GmbH „Parkprofi“. Sperrige Gegenstände, wie z. B. Surfbretter, Skier, Fahrräder ect. müssen bei der Buchungsanfrage angegeben werden, um einen reibungslosen Transport zu gewährleisten. Geschieht dies nicht kann Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ den Transport nicht übernehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet die betreffenden Gepäckstücke, auf eigene Kosten, selbst zum Flughafen transportieren zu lassen. Alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind, vom Dritten, zwingend an den Kunden weiterzuleiten.
III. Leistungen, Zahlungen & Preise
Die Firma Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ verpflichtet sich alle, vom Kunden gebuchten, Leistungen, nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im vollen Umfang zu erbringen. Weiterhin beinhaltet die vereinbarte Leistung einmalig den Transfer des Kunden vom Parkplatz zum Abflugterminal am Münchener Flughafen sowie zum vereinbarten Zeitpunkt vom Ankunftsterminal zurück zum Parkplatz. Zusätzliche Fahrten zwischen Flughafen München und Parkplatz werden mit 25 € je Strecke veranschlagt.
Die Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ betreibt hierzu einen Shuttleservice, der in der Regel in Form eines Sammeltransports erfolgt. Durch die Sammelbeförderung können vereinzelt Wartezeiten von bis zu maximal 30 min entstehen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden und vereinbarten Preise an die Stone Mobility GmbH „Parkprofi“, innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist, zu zahlen. Dies gilt auch für, vom Kunden bestellten, Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten. Die Preise verstehen sich immer inkl. der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Die Rechnung von Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ ist immer sofort und ohne Abzug zahlbar. Jeder Kalendertag entspricht 1Tag. Die Höhe und deren Fälligkeit werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
IV. Rücktritt
Die Firma Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ gesteht dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Kommt der Kunde früher als die Vereinbarte Reisezeit zurück (Abbruch des Urlaubs, Krankheit usw.) werden keine Kosten Rückerstattet. Im Falle eines Rücktritts hat Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ Anspruch auf folgende Entschädigung:
Stornierungen bis 24 Stunden vor Anreise am Parkplatz sind Kostenfrei!!!
Bei NICHT Erscheinen oder Anschließender Stornierung werden 100% der vereinbarten Einstellgebühr fällig.
Für zusätzlich gebuchte Leistungen gelten, sofern vorhanden, die Stornogebühren der jeweilig beauftragten Firmen. Die vorstehende Regelung greift nicht, wenn der Kunde die gebuchte Leistung, ohne dies schriftlich mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. Hier wird die volle, gebuchte Einstellgebühr erhoben. Es steht dem Kunden jedoch frei, Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ nachzuweisen, dass der entstandene Schaden geringer war. Alle Stornierungen, Umbuchungen oder sonstige Vertragsumstellungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Bei berechtigten Annahmen dass das Ansehen oder die Betriebssicherheit, der Firma Stone Mobility GmbH „Parkprofi“, durch den Kunden oder sein Fahrzeug verletzt wird, ist ein Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es kann aus übergeordneten Gründen ( eigene Kündigung oder Wegfall von Parkflächen durch Vermietung des Inhabers) zu einer Stornierung der Parkfläche kommen, Schadensersatzansprüche an Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ hieraus bestehen nicht.
V. Haftung
Sollten Mängel oder Störungen an den angebotenen Leistungen von Stone Mobility GmbH „Parkprofi“auftreten, ist der Kunde verpflichtet Diese unverzüglich anzuzeigen. Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ wird sich daraufhin bemühen diese Störungen/Mängel zu beseitigen. Unterlässt der Kunde es einen Mangel anzuzeigen, so hat er keinen Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeldes oder sonstigen Schadenersatz.
Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ haftet, nach den gesetzlichen Bestimmungen, für alle Schäden an Gesundheit, Körper und Leben. Des Weiteren haftet die Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ für sonstige Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur dann eine Schadenhaftung ein, wenn diese Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer, den Verwendungszweck, gefährdeten Weise zurückzuführen ist. Die Haftung ist hierbei auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ haftet nicht für Wertgegenstände, Inhalt oder Ladung die der Kunde, bewusst oder unbewusst, im Fahrzeug zurücklässt.
Die Haftung wird, im Rahmen der gesetzlichen Betriebshaftpflicht, für Beschädigungen, Entwendung, Vernichtung oder unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen und deren (fest an-/eingebauten)Zubehör und aus der Bewegung beim Valet-Service insbesondere nicht für Beschädigungen wie nichterkennbare Kratzer und Dellen bei Verschmutzten Fahrzeugen die auf dem Parkgelände abgestellt sind und werden, für auf dem Parkplatzgelände von Kunden verursachte Verkehrsunfälle sowie für Beschädigungen des vom Kunden oder Dritten mitgeführten Gepäcks oder sonstiger Gegenstände.
Bei Elementarschäden, innere/äußere Unruhen, Kriegsereignisse, höhere Gewalt oder Immissionen Dritter kann Stone Mobility GmbH „Parkprofi“nicht haftbar gemacht werden.
Die Firma Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zur mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die rechtzeitige Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche sind hiermit ausgeschlossen.
Der Kunde haftet, gegenüber Stone Mobility GmbH „Parkprofi“, für folgend Schäden: Fahrlässig oder vorsätzliche Schäden an Rechtsgüter, auch gegenüber Dritte, auf dem Betriebsgelände. Er haftet auch für von ihm, auf das Betriebsgelände, verbrachte Personen oder Sachen, die einen Schaden verursacht haben.
Des Weiteren haftet der Kunde, unabhängig vom Verschulden und in voller Höhe, für alle Schäden die infolge technischer Defekte des eingestellten Fahrzeuges, auf dem Betriebsgelände verursacht werden, z. B. Ölverlust, Explosionen usw. Dies gilt auch wenn diese Defekte bislang unerkannt geblieben sind und in keinem Zustandsbericht erwähnt sind.
Das Abstellen des Fahrzeuges kann, durch Stone Mobility GmbH „Parkprofi“, verweigert werden, wenn durch das Befahren des Betriebsgeländes oder das Abstellen des Fahrzeuges Gefahren für die Betriebssicherheit entstehen können. Kindersitze können nur dann zur Verfügung gestellt werden wenn der Kunde die benötigte Anzahl bereits bei der Reservierung angegeben hat und Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ diese Anzahl bestätigt. Wenn Personen erkennbar unter Alkoholeinfluss oder Einfluss von sonstiger, berauschender, Mittel stehen, kann Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ die Beförderung verweigern.
Schadenersatzansprüche aus den vorgenannten Fällen sind ausgeschlossen.
Eventuell entstandene Schäden am Fahrzeug, die von Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ zu verantworten sind, müssen zwingen noch vor dem Ausfahren vom Betriebsgelände angezeigt werden. Spätere Schadenanzeigen können nicht anerkannt werden und der Anspruch auf Schadenersatz verfällt.
Berechtigte Schadenersatzansprüche , von beiden Vertragsparteien, verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
VI. Allgemeines Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf unserem Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der STVO (Straßenverkehrsordnung). Der Kunde, sowie seine Mitreisenden, verpflichten sich diese Vorschriften einzuhalten. Das Verhalten soll die Gefährdung oder Schädigungen an Rechtsgüter und gegenüber Dritte ausschließen. Es wird darauf hingewiesen sich mindestens 2,5 Stunden vor Abflug am Parkhaus einzufinden, bei Ankunft Verschiebungen durch den Kunden wird keine Haftung übernommen.
Den Anweisungen der Firma Stone Mobility GmbH „Parkprofi“, sowie deren Mitarbeiter, ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Kunde hat sein Fahrzeug so auf dem bereitgestellten Parkplatz zu parken, dass jederzeit ein Aus- oder Einparken auf den umliegenden Parkplätzen, ohne etwaige Behinderungen, möglich ist. Der dem Kunden zugewiesene Einstellplatz ist zwingend einzuhalten. Sollte es etwaige Beanstandungen an den zugewiesenen Parkplatz geben, wird dem Kunden ein neuer Stellplatz zugewiesen. Mit dem Einparken gilt der Einstellplatz als ordnungsgemäß übergeben. Verzichtet der Kunde darauf kann sein Fahrzeug, bei behinderndem Abstellen, nötigenfalls auf seine Kosten abgeschleppt werden.
Das Betriebsgelände und die dazugehörigen Einrichtungen sind sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen werden die Kosten der Reparatur/Instandsetzung, dem Kunden in Rechnung gestellt.
Dem Kunden ist es nicht erlaubt, auf dem Betriebsgelände, Reparaturen am Fahrzeug vorzunehmen, Öle, Kraftstoffe oder Kühlwasser abzulassen, Fahrzeuge zu reinigen oder zu waschen oder seinen, im Fahrzeug befindlichen, Müll zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu verantworten hat, müssen unverzüglich und ordnungsgemäß vom Kunden beseitigt werden. Anderenfalls ist Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ berechtigt diese Verunreinigungen, nötigenfalls durch ein geeignetes Fachunternehmen (bei Verunreinigung des Bodens/Grundwasser), auf Kosten des Kunden zu beseitigen.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nur zu folgenden Zwecken erlaubt: Fahrzeugeinstellung/-abholung, Be- und Entladen von Reisegepäck sowie während der Wartezeit auf den Shuttleservice zum Flughafen. Die Wartezeiten sind in den dafür vorgesehenen Räumen/Zonen zu verbringen. Ein Aufenthalt, auf dem Betriebsgelände, zu anderen Zwecken ist nicht gestattet.
VII. Datenschutzerklärung
Ich erkläre mich hiermit einverstanden, das mit Absendung des Buchungsformulars, meine Daten im Computersystem von Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ gespeichert werden.
Die Daten werden, gemäß dem Datenschutzgesetz, vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
VIII. Schlussbestimmungen
Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages, der AllgemeinenGeschäftsBedingungen oder der Antragsannahme bedürfen immer der Schriftform.
Der Kunde/Dritte ist nicht berechtigt, einseitige, Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen. Es gilt das recht der BRD. Ausschließlicher Gerichtstand ist Erding.
Sollte ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt auch hier Erding als Gerichtsstand.
Stone Mobility GmbH „Parkprofi“ist darüber hinaus berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
Die Wirksamkeit dieser Bedingungen bleiben unberührt, auch wenn einzelne Bestimmungen unrichtig oder unwirksam sind oder es werden.
Ergänzend, zu diesen AGB´s, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stone Mobility GmbH
Kadir Tas
Eichenstr. 8
85445 Oberding/Schwaig (Bayern)
Mobil: +49 155 68 254920
